Rechtsprechung
   VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36804
VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07 (https://dejure.org/2009,36804)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2009 - 12 A 507.07 (https://dejure.org/2009,36804)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 12 A 507.07 (https://dejure.org/2009,36804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,36804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07
    "Es ist eindeutig, daß die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte, die gerichtliche Überprüfung von Prüferbewertungen begrenzende fachlich-wissenschaftliche Beurteilungsermächtigung der Prüfer (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 38, 105 [110 f.]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 155 = RiA 1982, 79]) auch die Frage umfaßt, wie sog. Folgefehler (d.h. in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes) zu beurteilen sind (Beschluß vom 30. April 1984 - BVerwG 2 B 199.82 -).".
  • FG Hamburg, 28.01.2004 - V 138/03

    Steuerberaterprüfung

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07
    Erbringt der Prüfling keine mit der eigentlich geforderten Lösung vergleichbaren anderen Leistungen aufgrund eine falschen "Weichenstellung", können auch keine Ersatzwertungen aufgrund des Folgefehlerprinzips eingefordert werden (FG Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2004 - V 138/03 -, Juris RdNr. 217).
  • BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86

    Anforderungen an die Formulierung einer konkreten Rechtsfrage bei der Revision

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07
    Dazu BVerwG, Beschluss vom 14. November 1986 - 2 CB 37/86 -, Juris RdNr. 5:.
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79

    Prüfungsergebnis - Prüfungsentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07
    "Es ist eindeutig, daß die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte, die gerichtliche Überprüfung von Prüferbewertungen begrenzende fachlich-wissenschaftliche Beurteilungsermächtigung der Prüfer (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 38, 105 [110 f.]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 155 = RiA 1982, 79]) auch die Frage umfaßt, wie sog. Folgefehler (d.h. in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes) zu beurteilen sind (Beschluß vom 30. April 1984 - BVerwG 2 B 199.82 -).".
  • BVerwG, 30.04.1984 - 2 B 199.82

    Nichtzulassung einer Revision - Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07
    "Es ist eindeutig, daß die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte, die gerichtliche Überprüfung von Prüferbewertungen begrenzende fachlich-wissenschaftliche Beurteilungsermächtigung der Prüfer (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 38, 105 [110 f.]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 155 = RiA 1982, 79]) auch die Frage umfaßt, wie sog. Folgefehler (d.h. in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes) zu beurteilen sind (Beschluß vom 30. April 1984 - BVerwG 2 B 199.82 -).".
  • VGH Bayern, 11.02.1998 - 7 B 96.2163
    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07
    Wie der Prüfer Folgefehler gewichtet, fällt in seinen Bewertungsspielraum, (VGH München, Urteil vom 11. Februar 1998 - 7 B 96.2163 -, Juris RdNr. 36).
  • VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01

    Die Festlegung von Bestehensgrenzen für juristische Staatsprüfungen durch

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07
    Ein Folgefehler liegt vor, wenn ein unrichtiger Ansatz in sich folgerichtig weitergeführt wird, sei es, dass bei einer Rechenaufgabe ein falsches Ergebnis bei der Lösung weiterer Rechenaufgaben eingesetzt und als Folge auch die weiteren Aufgaben unrichtig gelöst werden, sei es, dass bei einer unrichtigen Weichenstellung in einer sonstigen Arbeit danach ein folgerichtiger Lösungsweg beschritten wird (VG Sigmaringen, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 K 556/01 -, Juris RdNr. 45).
  • VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069

    Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses;

    Die Forderung der Berücksichtigung von Folgefehlern sei rechtmäßig, hierzu werde auf drei Entscheidungen verwiesen (VG Berlin, Az. 12 A 507.07; VG München, Az. M 3 K 06.3911 und M 3 E 06.646).
  • VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253

    Erste Juristische, Staatsprüfung 2017/2, Bewertung der Klausur, Nr. 3,

    Nach dem Folgefehlerprinzip liegt ein reiner Folgefehler vor, wenn ein unrichtiger Ansatz in sich folgerichtig weitergeführt wird, sei es, dass bei einer Rechenaufgabe ein falsches Ergebnis bei der Lösung weiterer Rechenaufgaben eingesetzt und als Folge auch die weiteren Aufgaben unrichtig gelöst werden, sei es, dass bei einer unrichtigen Weichenstellung in einer sonstigen Arbeit danach ein folgerichtiger Lösungsweg beschritten wird (vgl. VG Berlin, B.v. 23.6.2009 - 12 A 507.07 -, juris; VG Sigmaringen, U.v. 30.10.2003 - 8 K 556/01 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht